Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"In Deutschland läuft eine Baugenehmigung in der Regel nach einem ähnlichen Ablauf ab: Zuerst prüfen Sie, was in Ihrem Gebiet planungsrechtlich zulässig ist, etwa anhand eines Bebauungsplans oder der Vorgaben nach dem jeweiligen Bauplanungsrecht. Danach folgt die Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen, anschließend prüft die zuständige Behörde Ihr Vorhaben und entscheidet über die Genehmigung. Grundlage dafür ist das bundeseinheitlich ausgerichtete Grundmuster, das sich an der Musterbauordnung orientiert. Wichtig ist jedoch: Die Details hängen vom Bundesland ab. Jedes Bundesland regelt in seiner Landesbauordnung, wie das Verfahren konkret ausgestaltet wird. Dazu gehört unter anderem, welche Vorhaben ganz ohne Genehmigung auskommen können, wer Bauanträge einreichen darf und welche Verfahrensschritte im Genehmigungsverfahren vorgesehen sind. Auch beim Thema digitale Antragswege kann es Unterschiede geben: In manchen Ländern sind digitale Verfahren bereits etabliert, andernorts läuft die Antragstellung weiterhin überwiegend über klassische Wege. Damit Sie den Ablauf realistisch einordnen können, lohnt sich der Blick auf die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland. Denn dort erfahren Sie, welche Unterlagen für Ihren Bauantrag erforderlich sind, wie die Prüfung organisiert ist und welche Fristen im jeweiligen Verfahren gelten. So vermeiden Sie, dass Sie sich auf allgemeine Verfahrensbeschreibungen verlassen, die zwar das Grundprinzip treffen, aber nicht die landesspezifischen Anforderungen. Der Ablauf folgt einem Muster – die Landesbauordnung bestimmt den konkreten Weg. Planungsrecht prüfen, Bauantrag stellen, Prüfung abwarten: So grob funktioniert es, aber nicht überall gleich.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Marburg
Zuständig ist die Bauaufsicht in Marburg. Bauanträge werden in Hessen schrittweise auf das digitale Bauportal Hessen umgestellt.
Zum Bauportal Hessen (Landesministerium)Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Hessen
In Hessen sollten Bauherren vor allem früh klären, ob ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder in den Bereich verfahrensfreier Vorhaben fällt. Der genaue Umfang solcher genehmigungsfreien Tätigkeiten kann sich unterscheiden und hängt stark von der konkreten Planung ab. Achten Sie deshalb darauf, dass Bauunterlagen und Angaben zum Vorhaben vollständig und nachvollziehbar sind, bevor Sie sie einreichen oder im Zweifel mit der Behörde abstimmen. So vermeiden Sie spätere Rückfragen, die den Ablauf verzögern können. Planen Sie sorgfältig und prüfen Sie die Genehmigungspflicht im Einzelfall.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Marburg.
Zum VerzeichnisWeitere Themen im Hausbau-Ratgeber
Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.